Die Bundesagentur für Arbeit fördert die Weiterbildung bestimmter Personengruppen mit finanziellen Zuschüssen nach SGB III.
Zusätzlich zu den folgend genannten Möglichkeiten kann es (regional unterschiedlich) zusätzlich weitere Programme geben. Wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall, sich im Vorfeld bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit nach den Fördermöglichkeiten vor Ort zu erkundigen!
Die Förderung erfolgt mittels des so genannten Bildungsgutscheins. Als Voraussetzung gilt grundsätzlich, dass die Teilnahme an der Fortbildung notwendig sein muss,
Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können eine Förderung erhalten, wenn sie
Die Agentur erstattet dem/der Arbeitnehmer/in die Kosten der Fortbildung und bezuschusst in Einzelfällen die Kosten für Fahrt bzw. Unterbringung. Rechtsgrundlage ist § 417 Abs. 1 SGB III und Ergänzungen nach dem Sonderprogramm WeGebAU (”Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen”).
Unternehmen können für ihre Arbeitnehmer/innen eine Förderung beantragen, wenn
Für den Zeitraum, in dem Arbeitskräfte wegen der Weiterbildung keine Arbeitsleistung erbringen, kann der Arbeitgeber einen Zuschuss von bis zu 100% zum Arbeitsentgelt erhalten (nach § 235 c SGB III).
Die Arbeitnehmer/innen können die Kosten der Fortbildung sowie einen Zuschuss zu den Kosten für Fahrt bzw. Unterbringung erhalten (auf Grundlage von § 77 Abs. 2 SGB III, für über 45-jährige nach § 417 Abs. 1 SGB III).
Gefördert werden können Fortbildungsmaßnahmen, die von der Arbeitsagentur nach AZWV (”Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung”) zugelassen sind. Die hiba impulse gmbh ist als Bildungsträger nach § 8 AZWV anerkannt und bietet eine Reihe von Fortbildungen an, die als Massnahme nach § 9 AZWV zugelassen sind.
Arbeitnehmer/innen beantragen für die Förderung einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme den Bildungsgutschein bei der Agentur, die für ihren
zuständig ist (Arbeitnehmerservice).
Unternehmen beantragen den Arbeitsentgeltzuschuss bei der Agentur, die für den
des Unternehmens zuständig ist (Arbeitgeberservice).
Für alle weiteren Fragen bezüglich der Förderung wenden Sie sich bitte direkt an ihre örtliche Agentur für Arbeit oder besuchen Sie die Webseite der Bundesagentur http://www.arbeitsagentur.de/
Direkte Links zum Thema:
Umfassende Broschüre mit allen Leistungen der Arbeitsagentur
“Was? Wie viel? Wer? Finanzielle Hilfen auf einen Blick”
Informationsseite zum Thema “Leistungen während beruflicher Weiterbildung”
Broschüre zum Sonderprogramm WeGebAU
“Potenziale nutzen”
Broschüre zum Sonderprogramm WeGebAU speziell für Arbeitgeber
“Qualifizierung zahlt sich aus”