Das SGB II ist in seiner Grundausrichtung an der Arbeitsmarktintegration der erwerbsfähigen Menschen orientiert. In vielen Fällen wird eine berufliche Eingliederung nicht unmittelbar erreicht werden können. Zur Unterstützung dessen wird in den Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen das Fallmanagement eingesetzt. Hier werden vorhandene individuelle Ressourcen und multiple Problemlagen der Arbeitssuchenden methodisch erfasst. Gemeinsam werden Versorgungsangebote und Dienstleistungen geplant, die anschließend vom Fallmanager/ von der Fallmanagerin implementiert, koordiniert, überwacht und evaluiert werden. So wird der individuelle Versorgungsbedarf eines Kunden im Hinblick auf das Ziel der Arbeitsmarktintegration abgedeckt.
Die Aufgaben der Fallmanager/innen sind vielfältig und anspruchsvoll. In den drei Modulen dieser Reihe bearbeiten Sie ausgewählte Teilaspekte des beschäftigungsorientierten Fallmanagements.
Grundsätze der Beratung – Lösungsorientierung – Arbeitsbündnis
Eine unerlässliche Voraussetzung für einen kooperativen Fallmanagementverlauf ist die Herstellung eines tragfähigen Arbeitsbündnisses. Die ersten Gespräche haben daher eine hohe Bedeutung für die konkrete Gestaltung des Einstiegs in den Fallmanagementprozess.
Die Voraussetzungen, Techniken und Ziele der Beratung stehen in diesem Modul im Mittelpunkt und werden auf Ihre konkrete Praxis ausgerichtet.
Profiling – Aktivierung – Methodenauswahl
Die Grundlage für Zielvereinbarungen und Hilfeplanung ist das Ergebnis der Anamnese und der Diagnose von Stärken, Schwächen und Ressourcen der Arbeitsuchenden. Die so erkannten Chancen für eine berufliche Integration dienen als Orientierung für die konkrete Ausgestaltung des Eingliederungsprozesses und der Eingliederungsvereinbarung.
In diesem Modul bearbeiten Sie die Möglichkeiten der Chanceneinschätzung und erfahren, wie Sie hieraus eine konkrete Handlungsorientierung zur Ausgestaltung und Steuerung des Eingliederungsprozesses gewinnen können.
Netzwerkarbeit – Angebotsmanagement – Ressourcen
Häufig gibt es Leistungen, die Fallmanager/innen nicht selbst erbringen, aber zentraler Bestandteil einer Integrationsplanung und Eingliederungsvereinbarung sind. Wenn zur Bearbeitung von Problemen Leistungen Dritter in Anspruch genommen werden, ist eine Aufgabe des Fallmanagements die kompetente Vermittlung und Steuerung des richtigen Einzelfallangebotes. Dabei geht es darum, einzelne Leistungen entsprechend der Eingliederungsvereinbarung verbindlich zu koordinieren.
In diesem Modul wird die Arbeit auf der Systemebene des Fallmanagements thematisiert und die Voraussetzungen, und praktischen Möglichkeiten der Leistungssteuerung werden bearbeitet.